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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90   

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https://dejure.org/1992,5294
VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90 (https://dejure.org/1992,5294)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 (https://dejure.org/1992,5294)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 (https://dejure.org/1992,5294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Öffentlichkeit eines vor Inkrafttreten des StrG BW bestehenden Weges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 183
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1986 - 1 B 1160/86

    Neubescheidung; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Anspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90
    Doch besteht vorliegend die "Besonderheit", daß der Sachverhalt unverändert bleibt und -- dies vor allem -- die Gemeinde T als neue Beklagte im erstinstanzlichen Verfahren bereits beigeladen war und damit als Beteiligte (§ 63 Nr. 3 VwGO) Gelegenheit hatte, zur Sache vorzutragen und auf den Prozeß Einfluß zu nehmen (vgl. VGH Kassel, NJW 1988, 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 189/90

    Einzelrichterentscheidung im vorbereitenden Verfahren; Vermutung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90
    Soweit eine Widmung nicht nachweisbar war, wurde sie durch unvordenkliche Verjährung vermutet, sofern der Weg nachweislich vierzig Jahre lang vor Inkrafttreten des Straßengesetzes als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen vierzig Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. zuletzt Senatsurteil v. 22.10.1991 -- 5 S 189/90 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1989 - 5 S 2156/89

    Öffentlichkeit eines Weges; Feststellungsinteresse und Rechtsverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90
    Grundstück Lgb.Nr. der Gemarkung T ein öffentliches Wegegrundstück ist, ist als Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zulässig (vgl. das Senatsurteil vom 09.11.1989 -- 5 S 2156/89 --).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183; Urteil vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, S. 144 f.).

    Dabei ist die Überzeugung der Rechtausübung regelmäßig schon ohne zusätzliche Feststellungen aus der Allgemeinheit der Benutzung des Weges zu schließen, sofern sie stets ohne Widerspruch des Grundeigentümers erfolgt ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183).

    Der Urkundenbeweis wird insoweit von der fachgerichtlichen Rechtsprechung als dem Zeugenbeweis gleichwertig betrachtet (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183 ; Urteil vom 28. September 1994 - 1 S 1370/93 -, [...] Rn. 22 ff.).

    Entscheidend ist hierbei auch, dass maßgeblich auf die Rechtsauffassung des betroffenen Grundstückseigentümers im rechtlich relevanten Zeitraum von 1884 bis 1964 abgestellt wird, der die Nutzung der Straße jedenfalls widerspruchslos geduldet haben muss (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 26. Juli 1961 - IV 825/60 -, ESVGH Band 12/I, S. 32 ; Urteil vom 14. August 1984 - 5 S 888/84 -, BWVPr 1985, S. 87; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 5 S 2858/06

    Unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht

    Beide Beweismittel wurden in der bisherigen Rechtsprechung gleichermaßen als geeignet angesehen und herangezogen (vgl. z. B.: Urt. d. erk. Senats v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 - VBlBW 1993, 183; Urt. d. 1. Senats d. VGH Baden-Württemberg v. 28.09.1994 - 1 S 1370/93 - juris; Lorenz/Will a. a. O. § 2 RdNr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    c) Allerdings zählen nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zu den öffentlichen Straßen i.S.v. § 2 Abs. 1 StrG nicht nur die nach Inkrafttreten des Straßengesetzes gewidmeten Straßen, Wege und Plätze, sondern auch solche, die bei Inkrafttreten des Straßengesetzes am 1. Juli 1964 bereits vorhanden waren (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StrG a.F., dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.2008 - 5 S 2858/06 - juris Rn. 22; Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 - juris Rn. 28; Urteil vom 22.10.1991 - 5 S 189/90 - juris Rn. 30).

    Es ist offensichtlich, dass die Hoffläche des Gebäudes Nr. 8 - des heutigen Klägergrundstücks - als Verbindungsstück diente zwischen dem Feldweg Nr. 37 und dem Ortsweg Nr. 15. In einem solchen Fall ist es unschädlich, dass auf dem Hofraum selbst keine klar als Wegeanlage erkennbare Teilfläche abgegrenzt ist (so in Bezug auf ähnlich gelagerte Sachverhalte auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 - juris Rn. 30; Beschluss vom 23.5.1989 - 5 S 3298/88 - juris Rn. 2 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.1.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56, 57).

    Dabei muss das Recht nachweislich in den 40 Jahren vor dem Inkrafttreten des Straßengesetzes am 1. Juli 1964 ständig ausgeübt worden sein und darf für den vor dem 1. Juli 1964 liegenden Zeitraum von 40 Jahren - zurück bis zum Jahre 1884 - keine gegenteilige Erinnerung feststellbar sein (ständige Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., z.B. Urteil vom 30.04.2008 - 5 S 2858/06 - juris Rn. 24; Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 - VBlBW 1993, 183).

    Daher genügen für den Nachweis des Nichtbestehens einer anderweitigen Erinnerung für die Zeit von 1884 bis 1924 auch urkundliche Beweismittel, wenn Zeugenaussagen zumindest ergänzend herangezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.2008 - 5 S 2858/06 - juris Rn. 30f; Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 - VBlBW 1993, 184).

  • VG Karlsruhe, 27.09.2006 - 4 K 1996/04

    Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob

    Vielmehr ist wegen Zeitablaufs eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2005, § 2 Rdnr. 17 m. w. N.).

    Bis zum Inkrafttreten des Straßengesetzes war in Baden Voraussetzung für einen öffentlichen Weg, dass erstens eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war, zweitens der Weg für den Gemeingebrauch ausdrücklich oder stillschweigend gewidmet worden war, drittens diese Widmung tatsächlich verwirklicht worden war, indem der Weg entsprechend der Widmung auch benutzt worden ist und viertens der Weg in einer rechtlichen Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband stand (vgl. ständige Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., z. B. Urteil vom 26.07.1961 - IV 825/60 -, ESVGH 12, 32 und Urteil vom 17.12.1992, a. a. O.).

    Auf die Überzeugung der Rechtsausübung konnte regelmäßig schon ohne zusätzliche Feststellungen aus der Allgemeinheit der Benutzung des Weges geschlossen werden, sofern diese stets ohne Widerspruch des Grundeigentümers erfolgte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992, a. a. O.).

    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass sich aus Eintragungen/Einzeichnungen im Urhandriss, im Gemarkungsatlas und im Lagerbruch bereits ein für die Öffentlichkeit eines Wegegrundstücks sprechender urkundlicher Befund ergab (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992, a. a. O.).

    Insoweit weicht das Urteil auch von der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg ab (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), der das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung bislang noch für anwendbar erachtet hat (vgl. z. B. Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183 und Urteil vom 28.09.1994 - 1 S 1370/93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08

    Unvordenkliche Verjährung; Baden

    Soweit eine Widmung nicht nachweisbar war, wurde sie durch unvordenkliche Verjährung vermutet, sofern der Weg nachweislich 40 Jahre lang vor Inkrafttreten des Straßengesetzes als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. Senatsurt. v. 22.10.1991 - 5 S 189/90 -, v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, v. 30.04.2008 - 5 S 2858/06 -).

    In dem für einen urkundlichen Nachweis besonders bedeutsamen (vgl. Senatsurt. v. 30.04.2008, a.a.O.) "Uebersichtsplan" von 1875, der eine grafische Zusammenstellung der Ergebnisse der Katastervermessung für die Gemarkung Radolfzell darstellt und mit den Grundstücks(- und Wald)plänen zum Gemarkungsatlas (vgl. zu dessen Bedeutung bereits Senatsurt. v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.1994 - 1 S 1370/93 -) zusammengefasst wurde, findet sich keine Eintragung eines von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, die Bahnlinie im Bereich des "Riedgraben-Durchlasses" kreuzenden Weges.

    Auch die Beseitigung der Wegeanlage hätte für sich genommen noch nicht ohne Weiteres dazu geführt, dass damit auch der gleichsam als öffentliche Belastung auf der im Eigentum der Klägerin stehenden Sache ruhende öffentliche Sachstatus in Wegfall geraten wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.1979 - VII 689/78 - Senatsurt. v. 17.12.1992, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15

    Feststellung eines öffentlichen Weges kraft unvordenklicher Verjährung

    Der Gesetzgeber hielt eine Übergangsregelung für alte Wege lediglich wegen Zeitablaufs für nicht mehr erforderlich und hat sie insoweit gestrichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Weg nachweislich seit 40 Jahren vor Inkrafttreten des Straßengesetzes im Jahr 1964 als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob der hier streitige Grundstücksabschnitt am maßgeblichen Stichtag, dem 31. Juli 1957, tatsächlich als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wurde, können sich aus der Ausübung der Wegeaufsicht, Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern, der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der (Wege-)Fläche ergeben sowie den Aussagen von Zeugen ergeben (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 1 S 1370/93

    Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges

    Der sich aus dem Gemarkungsatlas ergebende urkundliche Befund, dem nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urt. v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183) für die Frage der Öffentlichkeit eines Wegegrundstücks besondere Bedeutung zukommt, wurde durch die Zeugenaussagen bestätigt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 3 L 32/09

    Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob die Fläche auf dem heutigen Flurstück 595 am maßgeblichen Stichtag, dem 31. Juli 1957, tatsächlich als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wurde, können sich aus der Ausübung der Wegeaufsicht, Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern, der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der (Wege-)Fläche sowie den Aussagen von Zeugen ergeben (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 - juris).
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